Feuerlöscher
Wann wurde Ihr Feuerlöscher das letztes Mal überprüft? Vor 2 Jahren, 5 Jahren oder noch Nie?
Prüfungen von Löschgeräten müssen längstens alle 2 Jahre erfolgen, Behörden können auch kürzere Wartungsintervalle vorschreiben.
Wissenswertes
Gesetzlich ist es vorgegeben, dass Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen gewartet und überprüft werden müssen.
Mittels Prüfplakette wird angezeigt, wann diese wieder fällig ist. Diese Wartung und Überprüfung muss unbedingt von einem Fachmann durchgeführt werden!
Was wird kontrolliert?
Im Zuge des Service wird Material und Zustand kontrolliert und gegebenenfalls nachgebessert. Vor allem bei Feuerlöschern mit Schaum oder Pulver können sich das Löschmittel mit der Zeit verändern. Durch die Überprüfung und dem Service ist sichergestellt, dass die Kleinlöschgeräte und Löschanlagen in Ihrem Unternehmen den gängigen Normen entsprechen.
Für Private, Gewerbe, Industrie und öffentliche Institutionen
Handfeuerlöscher müssen nach verschiedenen Rechtsvorschriften alle zwei Jahre überprüft werden. Die Prüfung erfolgt nach den Vorschriften der ÖNORM F 1053. Sie bekommen vor Ort einen Prüfbefund (für Behörden und Rauchfangkehrer). Wir kommen, nach Terminvereinbarung, mit unserem top ausgestatteten Servicewagen zu Ihnen.
Ihr verlässlicher Partner
Um größtmögliche Sicherheit und den Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Brandschutz Systeme und Produkte regelmäßig und kompetent gewartet werden. Für Wartungen aller Art, sowie für Reparaturen, sind wir Ihr verlässlicher Partner. Sehr gerne informieren und erinnern wir Sie auch an die rechtlichen Verordnungen zur jeweiligen Brandschutzeinrichtung. So sind Sie immer up-to-date und optimal geschützt.
Informationsblatt
Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zum Thema Feuerlöscher als Download
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